Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem mich ein Zettel, der an meiner (!) Wäscheleine angebracht war, ebenso rat- wie fassungslos hinterlassen hat, wende ich mich nun an die Hausverwaltung. Dieser Zettel enthielt sinngemäß die Bitte, meine Wäscheleine doch nach dem Trocknungsvorgang wieder abzunehmen, da die übrigen Mieter ihre eigene Wäscheleine nutzen wollen.
Um uns allen Kosten und Mühen zu ersparen, stelle ich hiermit den Antrag auf Anschaffung einer Gemeinschaftswäscheleine. Die Investitionskosten könnte Sie auf die Nebenkostenabrechnung setzen, auch wäre die Erhebung einer auf die Mieter umgelegte Nutzungsgebühr denkbar.
Außerdem rege ich die Bestellung eines von allen Parteien akzeptierten Wäscheleinenbeauftragten an, der sich regelmäßig vom ordnungsgemäßen Zustand der Leine überzeugt, die Spannung der Leine überprüft und sich rechtzeitig vor Ender der Lebenszeit einer Leine um eine Ersatzbeschaffung kümmert. Natürlich müsste diese Person – es könnte ja sogar auch eine Frau sein – ihre Eignung für diese Aufgabe zuvor nachgewiesen haben. Eine öffentliche Ausschreibung wäre am Platze.
Ich hoffe, Sie haben im Gegensatz zu mir Verständnis für die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

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